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1. Lehrbuch der Geographie - S. 305

1895 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
— 305 — f) Schutzgebiet der Marschall-Inseln. Die Marschall-Inseln (s. §. 195), sämtlich niedrige, schwach bewachsene Korallen- eilande, tragen eine Vegetation von Kokospalmen, Ölbäumen, Brotfruchtbäumen, Pandanns und Gras. Die Tierwelt umfaßt nur Ratten und Mäuse, Hühner, wilde Tauben und einige andere Vogelarten nebst wenigen Insekten. Die Bewohner sind friedliche Polynesien kühne Seefahrer, deren Nahrung hauptsächlich aus Fischen und Kokosnüssen besteht. Der von der Jaluit-Gefellschast vermittelte Haudel bewirkt den Austausch europäischer Waren gegen Kopra. Der Sitz des kaiserlichen Kommissars ist die Insel Jabwor in der Lagune von Jaluit im 8. der Gruppe. Politische und wirtschaftliche Geographie. A. Staatliche Einrichtungen. Entstehung und Einrichtung des Staates. G 254. Die natürliche Hilflosigkeit des einzelnen Menschen führt ihn zur Vereinigung mit seinesgleichen. Die ursprünglichste menschliche Vereinigung ist die aus Eltern und Kindern bestehende Familie, an deren Spitze der Familienälteste oder Patriarch steht. — Wenn sich mehrere Familien zum Schutz gegeu Feiude oder zu gemeinsamem Erwerb zusammenschließen, so bilden sie eine Horde oder (bei größerer Mitgliederzahl) einen Stamm, an dessen Spitze gewöhnlich ein besonders reicher oder angesehener Patriarch als Hünpt- ling steht. In Horden leben z. B. noch die afrikanischen Zwergvölker, die Wilden Australiens, die Weddas auf Ceylon, die Feuerländer. Horden führen gewöhnlich ein nomadenhaftes Fischer- oder Jägerleben. — Wenn mehrere Horden oder Stänime sich vereinigen, seßhaft werden und sich dem Ackerbau oder der Viehzucht zuwenden, fo bilden sie einen Staat, dessen Mitglieder anfangs gewöhnlich gleiche Abstammung und Sprache, gleiche Sitten und denselben Glanben besitzen. Die gemeinsamen Angelegenheiten eines ansässigen Staates werden ursprünglich durch alle Häuptlinge geordnet. — Gelangt einer unter ihnen zu hervorragendem Ansehen und zu bedeutender Macht, so entwickelt sich der Staat zur Monarchie oder Einzelherrschaft, die je nach der größeren oder geringeren Straffheit des Regiments eine despotische oder eine patriarchalische Monarchie sein kann. Wenn nach dem Tode des Monarchen (Alleinherrschers) ein Nachfolger gewählt wird, so ist die Monarchie eine Wahlmonarchie; folgt ihm ein Sohn oder ein anderer Verwandter, fo nennt man den Staat eine Erbmonarchie. Gieb einige Titel an, welche die Monarchen in Europa, iu Asien, in Afrika führen! — Brust und Berdrow, Lehrbuch der Geographie. 20

2. Lehrbuch der Geographie - S. 306

1895 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
— 306 — Wenn die Herrschaft in einem Staate von einer größeren Anzahl Personen oder von den Vertretern des gesamten Volkes ausgeübt wird, so nennt man ihn eine Republik. Die Ausführung der Gesetze wird in der Republik einem Einzelnen übertragen, der den Titel Präsident führt, gewählt wird und sein Amt nach einigen Jahren niederlegen muß. In den meisten Staaten ist das Verhältnis der Bürger zu einander durch Gesetze geregelt. Wenn sich der Herrscher einer Monarchie an die von ihm erlassenen Gesetze bindet, so ist der Staat eine absolute Monarchie; stellt er sich über die Gesetze und handelt nur nach seiner Willkür, so ist der Staat eine despotische Monarchie. — In manchen Staaten ist den Bürgern ein rechtlicher Einfluß auf die Regierung und Gesetzgebung gewährt. Da die meisten Staaten jedoch viel zu groß sind, als daß alle Erwachsenen ihre Meinung persönlich geltend machen könnten, so üben die Bürger in ihnen ihr Stimmrecht durch gewählte Vertreter (Volks- Vertreter, Abgeordnete) aus. Die Gesamtheit der Volksvertreter heißt Volks- Vertretung. — Ein Staat, in dem die Befugnisse (Rechte und Pflichten) der Obrigkeit, der Volksvertreter und der Unterthanen durch ein besonderes Grundgesetz (Verfassung, Konstitution) geordnet sind, heißt ein kon- stitntioneller Staat (konstitutionelle Monarchie und konstitutionelle Re- publik). — Eine Vereinigung mehrerer Staaten zu eiuem größeren Ganzen führt den Namen Staatenbund, weuu die Vereinigung eine lose ist und die einzelnen Staaten fast ihre volle Selbständigkeit behalten haben, Bundes- staat, wenn die Vereinigung fast unlöslich ist und die Eiuzelstaateu weseut- liche Rechte aufgegeben haben, Realunion, wenn die Vereinigung unter voller Wahrung der Einzelrechte zum Schutz ^der gemeinschaftlichen Interessen unter einem Herrscher geschehen ist, und Personalunion, wenn die Ver- einignng eine zufällige, nur durch die Person des Herrschers hergestellte ist. Die Personalunion kann gelöst werden. Ein Staatenbund besteht unter den gegenwärtigen Staatsgebilden nicht mehr. — Die vorherrschende Regierungsform ist in Europa die konstitutionelle Monarchie, in Asien die Despotie, in Afrika und Australien die Kolonial- regiernng, in Amerika die Republik. — Europa, der Erdteil der Monarchien, hat 24 souveräne (— von einander unabhängige) Staaten; von diesen sind siebzehn konstitutionelle Erbmonarchien (2 Kaiserreiche, 11 Königreiche, 1 Großherzogtum und 3 Fürstentümer), drei absolute Erbmonarchien (2 Kaiserreiche und 1 Fürstentum) und vier Republiken. Nenne diese Staaten! Welcher Unterschied besteht zwischen konstitutionellen und absoluten Erbmonarchien? Welche Einzel- staaten bilden Unionen in der Form a) eines Bundesstaates, b) einer Personalunion, c) einer Realunion?

3. Lehrbuch der Geographie - S. 311

1895 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
— 311 — § 263* Der Reichstag ist die auf je 5 Jahre gewählte Vertretung des deutschen Volkes. Auf je 100000 Einwohner sollte ein Abgeordneter entfallen (allgemeine, geheime, direkte Wahl). Der Reichstag umfaßt aber nur 397 Abgeordnete. Seine Hanptbefugnisse sind: a) Mitwirkung bei der Gesetzgebung durch Annahme, Ablehnung, Abänderung der Bundesratsvorlagen und durch eigene Gesetzvorschläge. d) Feststellung des Reichshaushaltes und Bewilligung neuer Steuern, c) Recht, über Petitionen zu verhandeln und die Regierung zu iuter- pellieren. § 264. Der Reichsangehörige hat dem Reiche gegenüber folgende Rechte und Pflichten: 1. Das aktive und pafsive Wahlrecht zum Reichstage (d. h. das Recht, Reichstagsabgeordnete zu wühlen und in den Reichstag gewühlt zu werden) 2. Das Petitionsrecht an den Reichstag. 3. Das Recht zur Beschwerde, wenn er glaubt, vom Gericht unschuldig oder zu hart bestraft zu sein (Appellationsrecht). 4. Anspruch aus Schutz im Auslande. 5. Die Pflicht, dem Reiche als Soldat zu dienen. Die Wehrkraft des deutschen Reiches. § 265. Um das leibliche und geistige Wohl seiner Unterthanen fördern zu können, muß der Staat jederzeit in der Lage sein, Angriffe auf sein Ge- biet, auf Leben und Gut seiner Unterthanen sowie Eingriffe in seine inneren Angelegenheiten mit bewaffneter Hand zurückweisen zu können. Zur Ver- teidignng des Staates gegen äußere Feinde dienen das Heer, die Flotte und die Festungen. 1. Das deutsche Heer besteht aus 20 Armeecorps (1 Gardecorps, 15 preußische mit Einschluß der Kleinstaaten, 2 bayrische und je ein sächsisches und ein württembergisches). Die Friedensstärke beträgt etwas über 1/<2 Mil- lion Mann; sie kann in Kriegszeiten durch Einziehung der Reserve und der Landwehr auf eine Kriegsstärke von 21/2 bzw. 43/10 Mill. gebracht werden. 2. Die deutsche Kriegsflotte dient in Friedenszeiten zum Schutze des Handels, der Kolonien und der deutschen Reichsangehörigen im Auslande, im Kriege zur Verteidigung der deutschen Küsteu. Sie umfaßt ohne die Torpedo- fahrzeuge 88 Kriegsschiffe, darunter 33 Panzerfahrzeuge, und trägt 20000 Mann Besatzung. 3. Die Festungen dienen dazu, den Feind an den Grenzen aufzuhalten und seine Streitkräfte zu zersplittern, da er zu ihrer Einschließung und Be- lagernng große Truppenmassen verwenden muß. Sie sind daher hauptsächlich in der Nähe der Grenzen angelegt. (S. Festungskarte des deutschen Reiches!)

4. Deutsches Lesebuch für Mittelschulen - S. 302

1867 - München : Königl. Central-Schulbücher-Verl.
302 Iii. Geschichtsbilder. In München wurden die Thore ge- schlossen, jedes Geschäft ruhte, jede Lust verstummte. Es war, als wäre aus jedenl Hause ein Vater gestorben. Doch nicht in der Hauptstadt allein, im ganzen Lande erscholl lautes Wehklagen. Noch oft hörte man später im Munde des Volkes die Worte: „Am Todestage Max Josephs haben die Steine auf den Gassen geweint!" — Den Namen „der Gute" oder „der Vielgeliebte" verdient er mit vollem Rechte. Max Joseph Iii. war der letzte Nachkomme Ludwigs des Bayers, und nach seinem Tode ging die Regierung Bayerns an die ältere, Nudolfische oder pfälzische, Linie über, und Bayern und Pfalz wurden unter Karl Theodor nach mehr als fünsthalbhundertjähriger Tren- nung wieder vereinigt. A 139. Die französische Revolution. Kein Ereigniß der Neuzeit hat auf die Umgestaltung des politischen und socialen Lebens, vorab in Deutschland, einen so tiefgreifenden Einfluß ausgeübt, als die französische Revolution, weßhalb man auch von ihr an einen neuen Zeit- abschnitt in der Völkergeschichte datirt. Durch die auf jenes erschütternde Er- eigniß folgenden Kriege wurde Deutsch- land auf's tiefste und nachhaltigste er- schüttert; fast ein Vierteljahrhundert hin- durch war es der Schauplatz blutiger Kämpfe, nicht nur Fremder gegen Deutsche, sondern leider, wie zu den Zeiten des dreißigjährigen Krieges, Deutscher gegen Deutsche. Unter diesen Kriegen ging nicht nur der letzte Rest der alten Kaiser- herrlichkeit zu Grunde, sondern vielfache und umfassende Gebietsveränderungen gaben unserem Vaterlande in raschem Wechsel andere Gestalt und andere Ver- fassung, brachten es endlich in drückende Abhängigkeit von Frankreichs allgewal- tigem Herrscher, aus welcher sich erst das Volk in der glorreichen Erhebung der Befreiungskriege losrang. Die neueste deutsche Geschichte ist an die Geschichte der französischen Revolution und deren Folgen geknüpft, und wir sind daher genöthigt, dieselbe als den Schlüssel der kommenden Ereignisse in ihren Haupt- momenten kennen zu lernen. Auf Frankreich lastete in Folge der vielen Kriege Ludwigs Xiv., der Ver- schwendung am Hofe Ludwigs Xv. und der Theilnahme Ludwigs Xvi. am nord- amerikanischenfreiheitskampfe einefurcht- bare Staatsschuld, die um so drückender sein mußte, als der dritte Stand nahezu i allein die Steuern zu tragen hatte, in- | deß die sogenannten privilegirten Stände. Adel und Clerus, obwohl im Besitz be- deutenden Grundeigenthums und großer Renten, nur äußerst mäßige Abgaben leisteten. Das Uebel wurde noch ver- schlimmert durch eine heillose Finanz- verwaltung und besonders durch die un- zweckmäßige Art der Steuererhebung. Es bestand nämlich das Pachtsystem, durch welches einzelne Pächter zum Nachtheil des Staates und des Volkes sich un- mäßig bereicherten. Zu den finanziellen Mißständen trat noch ein tiefer sittlicher und religiöser Verfall, welcher von dem leichtfertigen Hofe Ludwigs Xv. ausge- gangen, und, wie ein unheilbarer Krebs- schaden um sich fressend, selbst bis in die unteren Schichten des Volkes eingedrungen war, so daß die verderblichen Lehren der sogenannten Aufklärer, welche in glänzen- der Sprache und mit eben so viel Scharf- sinn als Witz die bestehenden Mißbräuche tadelten, Zugleich aber auch jedweden Glauben an göttliche und menschliche Autorität untergruben, nur zu williges Gehör bei der Masse fanden. Auf dem französischen Throne saß Ludwig Xvi., ein Mann von großer Herzensgüte und reinen Sitten, aber ohne Willenskraft; eben so schwankend und zögernd in Entschlüssen, als schwach in Ausführung etwaiger Vorsätze, ein Herrscher, an dem sich furchtbar das Schriftwort erfüllte, daß die Sünden der Väter gerächt würden an den Söhnen bis in's vierte und fünfte Glied. Der wahrhaft edle und wohlmeinende König mußte sehen, wie ein Pfeiler um den anderen von der seitherigen Staatsord- nung abgetragen wurde, bis das ganze

5. Deutsches Lesebuch für Mittelschulen - S. 275

1867 - München : Königl. Central-Schulbücher-Verl.
127. Die neue Zeit Mit dem 15. Jahrhundert bereitete sich ein solcher Zusammenfluß von Be- gebenheiten vor, daß in Folge derselben die spätere Zeit ihren Charakter gänzlich ändert, und daß sie deßhalb vom Be- ginne des 16. Jahrhunderts an als neue Zeitepoche neben das Mittelalter tritt. Für die Gestaltung der neuen Zeit ist in doppelter Hinsicht wichtig die Er- oberung Sonst antinopels durch die Türken (1453), zuerst in sofern, als mit ihr ein neuer Staat in Europa auftrat, dessen Verhältnisse nicht ohne Einfluß auf das europäische Staatsleben blieben; noch mehr aber aus dem Grunde, weil eine große Anzahl griechischer Ge- lehrter sich vor dem Schwerte der Er- oberer nach Italien flüchteten, wo sie Freunde, Gönner und Beschützer der Gelehrsamkeit und einen für alles Große empfänglichen Sinn antrafen. Jetzt stieg der Eifer für die Alten zu einer Begeisterung, welche über die Nachbar» länder ausströmte und überall Liebe zu tieferem Studium weckte. Zugleich war es eine besondere Gunst des Schicksals, daß wenige Jahre zuvor, ehe die Flüchtlinge des Ostens die Ueber- bleibsel einer großartigen Literatur dem Westen überbrachten, diejenige Kunst er- funden ward, durch welche allein das unschützbare Eigenthum der Vergangen- heit ein Gemeingut werden konnte, die Buchdruckerkunst (1440). Diesefand in der Vervielfältigung und Verbreitung der alten Classiker ihre erste und edelste Beschäftigung; sie wurde die Dienerin der allmählich fortschreitenden, allgemein verbreiteten Intelligenz, die den Haupt- charakter und das unsterbliche Eigenthum unserer Jahrhunderte bildet. Auch die Kunst hatte begonnen, sich in verändertem Geiste zu verjüngen; die Malerei war in der byzantinischen Schule durch griechische Künstler wieder erweckt worden, nahm bei den italienischen Mei- stern einen neuen Aufschwung und ge- wann durch eine niederländische Erfin- dung, die Oelmalerei, unglanbliche Vor- züge. Im 15. Jahrhundert war Ita- lien der allgemeine Sitz der schönen Künste und feierte schon im nächsten deren Blüthezeit; von Italien lernten Frankreich, Deutschland und die Nieder- lande; und wie es im Alterthum und Mittelaller in verschiedenen Beziehungen die Beherrscherin der Menschheit war, so wurde es in der neuen Zeit deren Lehrerin. Zugleich erhielt die ganze Kriegs- verfassung eine Umgestaltung durch die allgemeine Anwendung des Schießpulvers und die Einfüh- rung stehender Heere. Die Kunde des Schießpulvers, wovon sich bei den Chinesen und alten Indern schon frühe bestimmte Spuren nachweisen lasien, wurde durch die Mauren nach Spanien gebracht und war schon um die Mitte des 13. Jahrhunderts in verschiedenen Ländern Europa's bekannt, ohne daß man die Kraft seiner Elasticität erforscht oder angewandt hätte. Die Erfindung von Feuerwaffen wird um das Jahr 1380 gesetzt und deutschen Mönchen, be- sonders Berthold Schwarz, zugeschrieben. Allein schon zu Anfang des 13. Jahr- hunderts ward Feuergeschütz von den Arabern in Spanien gebraucht, kam von da zunächst nach Flandern und dann nach Frankreich. Die erste Ausbildung erhielt das Geschützwesen in Frankreich durch Ludwig Xl, in Deutschland durch Kaiser Maximilian I. Den Grund zu den stehenden Heeren legte Karl Vii. von Frankreich. Von jetzt an entschied 18*

6. Deutsches Lesebuch für Mittelschulen - S. 276

1867 - München : Königl. Central-Schulbücher-Verl.
276 m. Geschichtsbilder. weniger die Tapferkeit des Einzelnen, als das Geschick ganzer Massen. Die Taktik wurde neu geschaffen und die Strategik erhielt eigentlich erst ihr Da- sein. Die Kriegsführung wurde zur Wissenschaft erhoben und das Artillerie- und Jngenieurwesen bildeten sich aus. Nicht der Zeit, aber der Bedeutung nach stehen unter den großen Begeben- heiten, welche den Anfang einer neuen Zeit begründen, als die ersten und fol- genreichsten oben an die Entdeckung Amerika's und die Auffindung des Seeweges nach Ostindien. Die Entdeckung Amerika's hat nicht bloß den Schleier gehoben, der einen bedeutenden Theil der Erdoberfläche bis- her den Bewohnern des andern Theils verdeckt hielt, nicht nur dem Handel und der Industrie ein unermeßliches Feld neuer Thätigkeit eröffnet, die Massö der Metalle vermehrt und die Bedürfnisse der europäischen Nationen gesteigert, son- dern auch der wissenschaftlichen Forschung ein neues, unendliches Gebiet aufge- schlossen. Der Scharfsinn des Menschen wuchs mit der Erweiterung des Feldes, das seinen Untersuchungen dargeboten wurde: die seemännische Astronomie, die physische 128. Der Reiö Am 31. Oktober 1517 hatte Dr. Martin Luther seine 95 Thesen an die Thüre der Schloßkirche zu Wittenberg angeschlagen und dadurch den Anstoß zu jener tiefen Bewegung der Geister gegeben, welche in ihrem weiteren Ver- laufe zur Glaubenstrennung führte; 41 dieser Sätze waren vom päpstlichen Stuhle als Irrthümer erklärt und Luther zum Widerrufe aufgefordert worden. Dieser aber verbrannte die Bulle und mit ihr das Gesetzbuch des kanonischen Rechts, durch welche Handlung der Bruch mit der römischen Kirche offen erklärt war. Der Zwiespalt der Gemüther trat mit jedem Tage schärfer hervor, und bittere Leidenschaftlichkeit führte das Wort. Unter solchen Umständen berief Kaiser Karl V. den Reichstag nach Worms, zunächst zur Bewilligung der Reichshülfe für den be- Geographie im weitesten Sinne, die be- schreibende Naturgeschichte haben ihre Gestalt seitdem gänzlich geändert. Die wichtigsten Folgen hatten beide Begeben- heiten für den Verkehr, der nun aus einem Landhandel in einen Seehandel umgewandelt wurde. Die alten Han- delswege wurden verlassen und neue aufgesucht; statt des Mittelmeeres ward jetzt der atlantische Ocean der Schau- platz des Welthandels und die an ihm liegenden Staaten stiegen in dem Maße an Macht, in welchem die am Mittel- meere sanken. Vor Allem mußte Italien die Herrschaft zur See an die pyrenäische Halbinsel abtreten, von der sie später an Holland und England überging. Wie Italien mußte auch Deutsch- land von der Höhe seiner Machtstellung abtreten. Das Kaiserthum hatte seine frühere Weltbedeutung verloren und in den kirchlichen Kämpfen der folgenden Zeit sank es bis zur völligen Macht- losigkeit herab. Während im Mittel- alter das deutsche Reich im Vordergrund der Geschichte stand, tritt es in der Neuzeit zurück vor den stets mächtiger aufstrebenden See- und Handelsstaaten des Westens. lag zu Worms. abstchtigten Römerzug, zugleich aber auch zum Austrag der kirchlichen Streitig- keiten. Wenn gleich der päpstliche Ge- sandte es mißbilligte, daß eine bereits vom Oberhaupte der Kirche entschiedene Streitfrage noch einmal weltlichen Rich- tern vorgelegt werden sollte, so blieb es doch bei der Bestimmung des Kaisers. Vom Kaiser und mehreren Fürsten mit sicherem Geleit versehen, brach Luther nach Worms auf und ward Tags nach seiner Ankunft vom Reichsmarschall Ulrich von Pappenheim vor die Reichsversamm- lung gefordert, am 17. April 1521. In der Versammlung saßen außer dem Kaiser und seinem Bruder, dem Könige Ferdinand, 6 Kurfürsten, 28 Herzöge, 30 Prälaten, viele Fürsten, Grafen, überhaupt 200 Personen. Das Wort gegen Luther führte der

7. Deutsches Lesebuch für Mittelschulen - S. 320

1867 - München : Königl. Central-Schulbücher-Verl.
320 Iii. Geschichtsbilder. Hierauf wurden auch mit Baden, Württemberg, Bayern und Hes- sendarmstadt Friedensverträge abge- schlossen, nach welchen diese Staaten den Bestimmungen des Nikolsburger Friedens bezüglich der Neugestaltung der Verhältnisse in Deutschland anerkennen, zugleich auch Schutz- und Trutzbündnisse mit Preußen abschließen und darin sich verpflichten mußten, für den Fall eines Krieges ihre Truppen unter den Ober- befehl des Königs von Preußen zu stellen. Somit hat der deutsche Bund zu bestehen aufgehört. Das ehemalige deutsche Reich ist politisch in drei Grup- pen gespalten: in den norddeutschen 147. Gott in In der That, es entdeckt ein irgend aufmerksamer Blick den Gott in der Geschichte noch leichter und unverkenn- barer, als in der Natur. Wenn aus allem, was die Menschen wollen und dem sie mit allen Mitteln, über die sie gebieten, entgegenstreben, nichts wird; was sie nicht wollen aber sich erfüllt, und es nun hinterher sich klar darstellt, daß das, was sie gewollt, unvernünftig ge- wesen ; was aber geworden, sich als das Rechte erwiesen: dann ist es der Gott in der Geschichte gewesen, der dieses so geleitet hat. Wenn es Mittwinternacht ist auf Erden und alle Pulse der Ge- schichte stocken, und alles Leben in ihr versiegen will, und nun mit einem mal ein Frühlingshauch sie überweht und die verlechzten Brunnen plötzlich über- fließen wollen und eine unbegreifliche Macht die Geister bindet, und sie hin- führt oder hinstürmt, wo sie nicht hin wollen: dann ist es der Gott in der Geschichte, der es durch sie wehen und darauf grünen und blühen läßt. Wenn die Menschen nach der Titanen Art, Trotz auf Trotz, Masse auf Masse, Gewalt auf Gewalt anwälzend sich ein Riesen- bild gebaut, es anzubeten, und nun ein Sonnenstäubchen unvermerkt heran- Bund, in die südwestdeutsche Staaten- grnppe und in die deutsch-österreichischen Landestheile. Bei solcher Lage der Dinge mag uns, die wir nicht ohne bange Besorg- niß in die Zukunft schauen, die Hoff- nung trösten, daß Gott, der ja stets das Schlimme zum Guten zu lenken weiß, auch unserem großen gemeinsamen Vaterlande noch jenen Tag wird erscheinen lassen, da alle deutschen Stämme in ge- genseitiger Achtung ihres eigenthüm- lichen Wesens und ihrer, wie ihrer Herr- scher Rechte sich einträchtig die Hand zum friedlich geeinten Bunde reichen werden! der Geschichte., schwebt, und im Schweden langsam wachsend, hineinwächst in die Sichtbar- keit, und wachsend und immer wachsend Masse gewinnt und zum Steine wird, und der Stein zum Felsen, der, an die thönernen Füße des Kolosses anprallend, ihn in Staub zermalmt: dann ist es der Gott der Geschichte gewesen, der kein Wohlgefallen an dem Götzenbilde ge- funden und der verschwindenden Größen sich bedient, um die sich blähende Klein- heit zu zerstieben. Vor allem, wenn er als Richter herniederkommt, um mit Langmuth getragenem Frevel ein Ziel zu setzen; wenn das Schwert der Boten seines Zorns Hunderttausende wegmäht wie Gras auf dem Anger, daß sie, die noch einen Augenblick zuvor auf ihre Zahl und Macht und Unüberwindlich- keit gepocht, jetzt an der Erde liegen und zu Heu erdörren: dann entsteht wohl eine augenblickliche Stille unter den Völkern, und das sonstige Getöse der Geschichte schweigt eine kleine Zeit; denn jene höhere Geschichte, die Gott aus der Stille seiner Unsichtbarkeit heraus- wirkt ist, jetzt ganz nahe an die Horchen- den herangetreten, und die Geisternähe erfüllt sie mit Schrecken und unwillkür- licher Ehrfurcht.

8. Deutsches Lesebuch für Mittelschulen - S. 122

1867 - München : Königl. Central-Schulbücher-Verl.
122 Ii. Bilder aus der Länder- und Völkerkunde. daß sie nicht noch eine größere Aus- dehnung genommen, nicht mehr Menschen- leben gekostet hat; denn außer zweihun- dert Centner Pulver und einer Million Zündhütchen enthielt der Thurm noch 700 Granaten und 240 Zündkugeln. Wären letztere nicht auf dem Boden des Thurmes gelegen und in sich verbrannt, sie hätten die Stadt an fünfzig Stellen zugleich in Brand stecken und so deren gänzlichen Untergang herbeiführen können. Auf welche Weise ist dieses schreck- liche Unglück entstanden? wird der junge Leser schon längst zu fragen versucht ge- wesen sein. Ganz ist dies nicht aufge- hellt; aber mit aller Wahrscheinlichkeit darf angenommen werden, daß es ein Werk leidenschaftlicher Rache und Bos- heit war. Der österreichische Artillerie- Unterofficier Wimmer hatte sich auf unrechtmäßige Weise die Schlüssel zum Thurme zu verschaffen gewußt, und sein Eintritt in denselben ist von der Schild- wache gesehen worden. Der nähere Vor- gang selbst bleibt in ewiges Dunkel ge- hüllt, weil Wimmer mit unter den Todesopfern sich befand. Man nimmt an, er habe aus Rache einem oder dem andern der österreichischen Officiere, die dem Turnfeste anwohnen würden, Ver- derben bereiten wollen. Wenn, — dann ward durch Abbestellung des Festes der höllische Plan vereitelt, Wimmer aber selbst ein Opfer seiner Bosheit. 56. Schwaben. Das Land der Schwaben ist Deutsch- land im Kleinen, wo auf engem Raum alle Manchfaltigkeit des deutschen Daseins sich versammelt. Alle verschiedenen eigen- thümlichen Naturformen treffen hier zu- sammen. Die beiden mächtigsten Ströme Deutschlands, ja Europa's, durchfließen das Land, zwar nur in ihrem Oberlaufe, aber doch schon in männlicher Fülle. Schwaben bewohnen die höchsten Alpen- gauen, das Rheinthal wie die Hochebenen der Donau, das hohe Waldgebirge des Schwarzwaldes wie die öden Rücken und anmuthigen Thäler der Alp. Das Land zwischen Lech und Schwarzwald, besonders bis zur Iller, gleicht durch Klima und Oberfläche dem norddeutschen Küstenlande. Vielfach gestaltet und zerstückelt, wie der Boden, ist auch das bürgerliche Leben des schwäbischen Landes, das auch hierin ein Bild Deutschlands ist. Die großen durch Naturgrenzen bezeichneten Land- schaften des schwäbischen Bodens tragen heute das Loos, welches ihre geographische Lage ihnen angewiesen hat. Das Elsaß ist an Frankreich gefallen, das gegenüber liegende rechte Rheinufer an Baden, Unterschwaben (zwischen Iller und Lech) an Bayern. Nur das Land am Neckar und seinen Zuflüssen hatte sich schon früh unter dem Schutz eines einheimischen Herrscherhauses gesammelt, das sich durch Tapferkeit, Besonnenheit, guten Haushalt aus kleinen Anfängen allmählich erhob. Seit der neuen Gestaltung der deutschen Sachen gehorcht ihm auch das alte Ober-Schwaben bis an die Iller. Sein Gebiet trägt den Namen des Stamm- schlosses, Württemberg. In der Lage und Versplitterung des Bodens spiegeln sich die Schicksale seines Volkes. Auf den zahlreichen Ritterburgen des Schwabenlandes, wo die hohen Grenz- gebirge des Südens und Westens, Ita- liens und Frankreichs vor dem Blick ausgebreitet sind, der Gedanke hinüber- schweift und dem Lauf des Rheins, der Donau, der Rhone nach Mitternacht, Morgen und Mittag folgt, wo deutsche Dichtung zuerst liebevolle Aufnahme und bleibende Stätte fand: da blühte eine kühne Ritterschaft voller Kampflust und leben- diger Einbildungskraft. Fast alle mäch- tigsten Fürstengeschlechter Deutschlands haben ihre Stammsitze auf schwäbischem Boden. Von da aus zogen die Hohen- staufen über die Alpen und fanden Ruhm und Untergang im italienischen Lande, von wo her sie Kunst, Poesie, Wissenschaft dem deutschen Vaterlande zugebracht hatten. Hier auch sind die Wurzeln jenes zweiten Heldengeschlechtes, welches wagen konnte, den mächtigen Hohenstaufen die Herrschaft streitig zu machen und welches gebot vom Mittel- meere bis zur Nordsee: das Geschlecht

9. Deutsches Lesebuch für Mittelschulen - S. 105

1867 - München : Königl. Central-Schulbücher-Verl.
49. Deutsches Land, deutsches Volk und deutsche Sprache. 105 Eben so zeichnet sich der Deutsche durch seine innige Heimatliebe aus. Heimweh ist nicht nur ein ächt deutsches Wort, sondern es bezeichnet auch ein ächt deutsches Gefühl. Von Niemand auch ist diese Heimatliebe in so warmen Worten geschildert, in so ergreifenden Weisen besungen worden, als von deut- schen Dichtern und Sängern von der ältesten Zeit bis auf den heutigen Tag. Schmerzlich ist deni Deutschen der Abschied vom Vaterhaus, von seinen Lieben und Theuern, und durch hunderte von Liedern klingt das Wort: Scheiden thut weh! Und doch gibt es, merkwürdig genug, auf der weiten Erde kein wanderlustigeres Volk, als gerade das deutsche. In Deutsch- land finden wir die fahrenden Schüler schon im Mittelalter, und heute noch wandern die Studenten mit dem Ränzel an der Seite heiter durch Feld und Wald. Nur in Deutschland war das Wandern der Handwerksburschen allge- mein üblich, und in alter Zeit trieb die Wanderlust selbst die Lanzknechte unruhig von einem Orte zum andern. Kein Kind eines anderen Volks gedeiht aber auch so leicht auf fremdem Boden. Der Deutsche ist vorzugsweise geschickt zur Colonisation, und wo er sich ange- siedelt, da verwandelten sich öde Gegen- den in blühende Gefilde. Es ist überhaupt eine glückliche An- lage des Deutschen, sich leicht in fremde Art einzuleben, fremdes Wesen zu be- greifen und sich anzueignen. Das deutsche Volk scheint berufen, der Vermittler aller Völker auf geistigem Gebiete zu sein; denn mit der Fähigkeit, Fremdes mit Einheimischem zu verschmelzen, steht auch die in Verbindung, geistig anregend und mittheilend auf andere Völker zu wirken. Aber diese Eigenthümlichkeit des Na- turells hat auch ihre Schattenseite. Nur zu leicht unterschätzt der Deutsche das Einheimische, welches „nicht weit her" ist, und das Sprichwort „der Prophet gilt nichts in seinem Vater- lande" findet nirgends so vielfach Be- stätigung, als gerade in Deutschland. Dagegen gefällt sich der Deutsche häufig in blinder Verehrung und thörichter Nachäffung des Fremdländischen, und in der Fremde gibt er nur zu leicht sein heimatliches Wesen auf und ver- gißt schnell sein ehemaliges Vaterland. Auch vermißt man am Deutschen jenes stark ausgeprägte Nationalgefühl, welches z. B. den Franzosen und Engländer beseelt. Nirgends sonst auch sind deß- halb die Glieder eines Volkes so oft gegen einander in Waffen gestanden, als in Deutschland. Wenn uns die lebendigeren Franzo- sen und Italiener auch Langsamkeit und Unbehülflichkeit zum Vorwurfe machen, so brauchen wir uns deßhalb nicht be- leidigt zu fühlen, denn diese Langsam- keit ist meist nur Folge einer lobens- I werthen Gründlichkeit und Bedächtigkeit, welche erst überlegt, und dann handelt. Im Fleiße können sich weder Franzosen noch Italiener mit dem Deutschen messen. Scherzweise pflegen uns auch unsere Nach- barn das „Volk der Denker — und Träu- mer" zu nennen, welches über den: Sin- nen und Grübeln das praktische Thun versäume. Auch damit ist es nicht so schlimm bestellt. Das Volk der Denker kann sich das deutsche rnit Recht und in allem Ernste nennen; denn die Wissen- schaften haben bei uns eine Pflege ge- funden, wie kaum in einem anderen Lande; und namentlich darin steht Deutsch- land einzig da, daß geistige Bildung nicht bloß ein Vorrecht einzelner Stände, sondern ein Gemeingut des ganzen Volkes ist. Selbst das stolze, freie England steht hierin weit gegen Deutschland zu- rück. Deutschland zählt allein gegen 62000 organisirte Volksschulen! Und das „Träumen", insoferne damit unser Versenken in die Tiefe der Kunst, be- sonders in Musik und Dichtkunst, gemeint ist, wollen wir uns auch gerne vorhal- ten lassen. Gerade in Musik und Dicht- kunst hat der deutsche Geist seine köst- lichsten Blüthen getrieben. Mit Stolz darf das deutsche Volk auf die edlen Werke seiner großen Dichter, mit Stolz auf die Meisterschöpfungen seiner Ton- künstler blicken. Wie geistige Bildung, so wurzeln auch Musik und Dichtkunst tief im Volke selbst und veredeln und verschönern dessen Dasein. Ueberall in Deutschland, — die nördlichen Küsten- striche ausgenommen —, namentlich aber im gebirgigen Süden, lebt die Sanges-

10. Deutsches Lesebuch für Mittelschulen - S. 225

1867 - München : Königl. Central-Schulbücher-Verl.
104. Ludwig das Kind. 225 Vertrag zu Verdun vom 11. August 843 zu Stande, dem zufolge das Karolinger- reich in drei Reiche getheilt wurde. Ludwig erhielt den östlichen Theil, die deutschen Länder rechts des Rheins, Karl der Kahle den westlichen, die französischen Gebiete, Lothar aber, dem die Kaiserwürde verblieb, Italien und das Gebiet zwischen den Ländern Lud- wigs und Karls bis an die Nordsee hinab. So wurde die große Monarchie Karls aufgelöst, und die Scheidung in ein deutsches und französisches Reich vorbereitet. Noch war ein großer Theil deutschen Gebietes dem Reiche Lothars zugetheilt; doch das meiste davon fiel nach dem baldigen Aussterben seiner Linie wieder an's deutsche Reich zurück, leider nicht für dauernden Verband, da in der Folge der Zeit ein Stück nach dem andern vom deutschen Reichskörper abgerissen und mit dem französischen Reiche vereinigt wurde. Vom lotharin- gischen Reiche gehört nur noch der Land- strich links des Rheins von Landau bis Aachen zu Deutschland. Denbeginn eines eigenen deutschen sowie französi- schen Reiches kann man mithin vom Jahre 843, vom Vertrage von Verdun an datiren, wenn gleich beider Reiche, namentlich des deutschen, Ursprung auf die Monarchie Karls des Großen zurückweiset. 104. Ludwig das Kind. Ludwig, Arnulfs Sohn, war sechs Jahre alt, als ihn die Großen des Reichs zu Forchheim zum deutschen Könige wählten. Schon zwei Jahre zuvor, als Arnulf noch lebte, hatten sie ihn, als das Kind eines Helden, zum Nachfolger bezeichnet. Der frühe, unerwartete Tod des trefflichen Vaters ließ nun statt eines Helden und Mannes ein Kind zurück. Da erwachte trotz der früheren Wahl die Sorge, ob in den damaligen Fährlichkeiten der Schirm des Reichs in eines Kindes Hand gelegt werden dürfe, und die Sache wurde zum zweiten male berathen. Hatto, Erzbischof von Mainz, und Otto, Herzog von Sachsen, waren Arnulfs Freunde und Geheimräthe gewesen. Sie sprachen auf das wärmste für des hingegangenen Kaisers unmündigen Erben und setzten es durch, daß es bei der Wahl blieb. Sie aber traten in seinem Namen die Regierung des Reiches an. Die Regierung des Königskindes Ludwig fiel in eine Zeit des Unheils und des Jammers. Der erste Sturm kam von den Magyaren. Die Kunde von dem Tode des heldenmüthigen Kaisers war ihnen das Signal, in die deutschen Lande einzubrechen. Als un- heimliche, koboldartige Gestalten mit kahlgeschorenen Schädeln, gelber Gesichts- farbe und tiefliegenden, kleinen, funkeln- den Augen malte sie das Gerücht und Marschall, Lesebuch. der Schrecken. In Wahrheit waren sie ein freies kriegerisches Volk, männlich stark, gewohnt jede Mühsal, Hitze und Kälte gleich zu ertragen, Pracht und Ueberfluß gering achtend und gleich- müthig gegen den Mangel des Nöthig- sten; stolz, aufbrausend und ehrliebend, aufgeweckt und verschlossen, von kräf- tigem Körperwuchs, festem, nervigem Gliederbau, von mehr süd- als nord- asiatischer Gesichtsbildung. Sie kämpften meist zu Pferd, ihr Angriff und ihre Flucht waren blitzschnell; ihr Pfeilschuß von hörnenem Bogen aus fehlte selten. Sonst gehörte noch Lanze und Schwert zu ihrer Bewaffnung, und Eisen- und Filzharnische schützten sie gegen Hieb und Stich. Arpad war zu der Zeit ihr oberster Herzog. Er sandte, sobald Arnulfs Tod bekannt wurde, Gesandte nach Regensburg, wo nach dem Vorgänge seines Vaters meist der unmündige Lud- wig Hof hielt; ein Friedens- und Freundschaftsantrag sollte ihnen den Vorwand geben, das Innere des Landes auszukundschaften. Kaum waren diese zu den Ihren zurückgekommen, so be- stieg ein Theil des magyarischen Volkes die Rosse, ein anderer folgte zu Fuß. Sie überschritten die Enns, Plünderung und Verwüstung begleiteten ihre Schritte. Die christlichen Kirchen und Klöster, die außerhalb der Städte standen, ver- 15
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